Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.08.1993

Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93   

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BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93 (https://dejure.org/1993,3176)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1993 - 4 StR 144/93 (https://dejure.org/1993,3176)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1993 - 4 StR 144/93 (https://dejure.org/1993,3176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Betrugstatbestandes durch falsche Abrechnung kassenärztlicher Leistungen durch eine Arztfrau - Anhaltspunkte für die Annahme eines besonders schweren Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1993, 520
  • wistra 1993, 300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93
    Maßgebend sind auch die aufgewendete kriminelle Energie, das Ausmaß des Vertrauensbruchs und die Dauer des betrügerischen Vorgehens (BGHSt 36, 320, 322) [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89].
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93
    Eine über viele Jahre hinweg in weit über 2.500 Fällen je Quartal praktizierte Falschabrechnung ärztlicher Leistungen offenbart angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt aufgrund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, regelmäßig ein solches Maß an Sozialschädlichkeit und persönlicher Schuld, daß sie mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu ahnden ist (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 13 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Auszug aus BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93
    Zwar ist die Höhe des Schadens in erster Linie geeignet, der Tat das Gepräge besonderer Schwere zu geben (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 3; BGH NStZ 1982, 465 Nr. 10).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Auszug aus BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93
    Auch in einem solchen Fall sind jedoch die Besonderheiten in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters in die gebotene Gesamtwürdigung einzubeziehen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82

    Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue

    Auszug aus BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93
    Zwar ist die Höhe des Schadens in erster Linie geeignet, der Tat das Gepräge besonderer Schwere zu geben (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 3; BGH NStZ 1982, 465 Nr. 10).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Das ist im Ansatz insofern richtig, als ein hoher Schaden in erster Linie geeignet ist, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 263 Abs. 3 StGB zu begründen (st. Rspr.; BGH NStZ 1982, 465; BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 3, 4).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01

    Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines

    Für § 263 Abs. 3 StGB a.F. war anerkannt, daß ein sehr hoher Schaden in erster Linie geeignet war, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen zu lassen; letztlich entscheidend war jedoch das gesamte Tatbild einschließlich alter subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit (vgl. BGH MDR (D) 1975, 368; BGH NStZ 1982, 465; BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 3 und 4; BGH wistra 1995, 168).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Das über Jahre an den Tag gelegte Verhalten des Angeklagten Dr. H offenbart dabei ein hohes Maß an Sozialschädlichkeit und persönlicher Schuld (vgl. dazu BGH, Urteil v. 21.05.1992 - 4 StR 577/91, juris, Rn. 34; BGH, Urteil v. 14.04.1993 - 4 StR 144/93, juris, Rn. 3).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 43/96

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Einzelstrafen - Anführung von, für die

    Eine solche Gesamtwertung ist auch dann geboten, wenn - wie hier - nicht unerhebliche Schäden eingetreten sind (vgl. BGH NStZ 1982, 465; 1984, 413; wistra 1987, 257 f.; 1988, 304; 1993, 300).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1993 - 2 StR 309/93   

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https://dejure.org/1993,3000
BGH, 11.08.1993 - 2 StR 309/93 (https://dejure.org/1993,3000)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1993 - 2 StR 309/93 (https://dejure.org/1993,3000)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1993 - 2 StR 309/93 (https://dejure.org/1993,3000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer obliegenden Vermögensbetreuungspflicht - Tätigwerden im Rahmen einer für den Einzelfall erteilten Ermächtigung - Handeln im Rahmen eines besonderen, eine Treuepflicht begründenden Vertragsverhältnisses auf Grund einer erteilten Generalvollmacht - ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 266

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 35
  • wistra 1993, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 2 StR 309/93
    Der Angeklagte war damit nicht nur Anlageberater, dessen Pflichtverletzung nicht ohne weiteres als Treuebruch angesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 266 I Vermögensbetreuungspflicht 21).
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